Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Geschke & Reinländer GbR / OSM.marketing 

Aktualisiert 02. November 2023 

 

§1 Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) gelten ausschließlich für Geschäftsbeziehungen mit Unternehmern, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person oder ein vergleichbares Rechtssubjekt ist. Ein Vertragsverhältnis mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB kommt nicht zustande. 

 

§ 2 Einleitung
 

 

2.1 Zweck der AGB Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) der Geschke & Reinländer GbR / OSM.marketing zielen darauf ab, die Geschäftsbeziehung zu unseren Kunden klar und verbindlich zu gestalten. Sie definieren die Grundlage, auf der wir unsere Software-as-a-Service (SaaS) Lösungen und Automatisierung sowie Dienstleistungen im Bereich Marketing Coaching- und Consulting-Programme anbieten. 

 

2.2 Geltungsbereich Die AGBs sind maßgeblich für alle Vertragsverhältnisse zwischen der Geschke & Reinländer GbR / OSM.marketing und Unternehmern, wobei wir uns im Rahmen unserer B2B-Fokussierung auf die Bedürfnisse von professionellen Marktteilnehmern konzentrieren. Verträge mit Verbrauchern sind hiervon ausgenommen. Die AGBs gelten in ihrer jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Teil des Vertrages, es sei denn, wir haben diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. 

 

2.3 Unternehmensvorstellung Die Geschke & Reinländer GbR / OSM.marketing spezialisiert sich auf die Bereitstellung von Whitelabel-Software-as-a-Service (SaaS)-Lösungen für Marketingzwecke. Wir entwickeln die Software nicht selbst, sondern passen bestehende Systeme an, die wir unseren Kunden als maßgeschneiderte Mietsysteme zur Verfügung stellen. Unsere Produktpalette, zu der unter anderem die "Fachkraftmaschine", "Kundengewinnermaschine" und der "KI-Buddy" gehören, umfasst Tools und Services von Webtemplates und E-Mail-Vorlagen bis hin zu fortschrittlichen Automatisierungen und KI-basierten Anwendungen. Zusätzlich bieten wir spezialisierte Marketing Coaching- und Consulting-Programme an, um eine optimale Nutzung und Implementierung unserer Software-as-a-Service-Angebote zu gewährleisten. 

 

§ 3 Definitionen Software-as-a-Service (SaaS) 

 

3.1 "Fachkraftmaschine" ist eine spezialisierte Software-as-a-Service (SaaS) Lösung von Geschke & Reinländer GbR / OSM.marketing. Sie dient Unternehmen zur Optimierung ihrer Rekrutierungsprozesse. Hierbei setzt sie auf integrierte Automatisierungen, Webtemplates, SMS- und Emailvorlagen. Des Weiteren sind vordefinierte, direkt implementierbare Templates und Vorlagen (genannt "Snapshots") inbegriffen. Die Software ermöglicht auch optionale Anbindungen zu Telefonie, WhatsApp, der Schaltung von Werbeanzeigen in sozialen Plattformen sowie der Planung von Posts in diesen Netzwerken. 

 

3.2 "Kundengewinnermaschine" ist ebenfalls eine SaaS-Lösung unseres Portfolios, die Unternehmen bei der Akquise neuer Kunden unterstützt. Sie beinhaltet nicht nur spezialisierte Werkzeuge wie Automatisierungen, Webtemplates und SMS- sowie Emailvorlagen, sondern auch die bereits bei der Kundengewinnermaschine genannten "Snapshots". Zusätzlich zur Kundenakquise unterstützt die Software bei der Anbindung zu Telefonie, WhatsApp, bei der Schaltung von Werbeanzeigen in sozialen Plattformen und der Post-Planung. Auch diese Lösung wird im Whitelabel-Format bereitgestellt. 

 

3.3 Alle unser Software-as-a-Service Angebote erfolgen im Whitelabel-Format unter dem namen OSM.marketing, was bedeutet, dass wir Drittanbieter-Softwarelösungen unter unserer Marke und ggf. mit individuellen Anpassungen und Erweiterungen präsentieren. 

 

3.4 Weitere Software-as-a-Service Angebote die hier nicht weiter erklärt sind werden im jeweiligen Angeboten klar und verständlich erläutert. 

 

§ 4 Vertragsabschluss 

 

4.1 Zustandekommen des Vertrags für Software-as-a-Service-Angebote und Dienstleistungen Ein Vertrag mit Geschke & Reinländer GbR / OSM.marketing über die Nutzung von Software-as-a-Service-Angeboten (wie die Fachkraftmaschine und die Kundengewinnermaschine) sowie weiteren Dienstleistungen kommt zustande, wenn: Der Kunde ein verbindliches Angebot annimmt, das entweder durch Ausfüllen und Absenden eines Online-Formulars, per E-Mail, schriftlich durch Abschluss eines Online-Vertrags oder über den Kauf unseren Online-Shop erfolgen kann. Dieses Angebot von Geschke & Reinländer GbR / OSM.marketing ausdrücklich angenommen wird, was durch eine schriftliche oder elektronische Bestätigung (z.B. E-Mail) oder durch die Bereitstellung der entsprechenden Software-as-a-Service-Angebote und Dienstleistungen geschieht. Eine konkludente Annahme liegt vor, wenn Geschke & Reinländer GbR / OSM.marketing die Software-as-a-Service-Angebote und Dienstleistungen bereitstellt und der Kunde diese nutzt 

 

4.2. Ablehnung und Annahme Geschke & Reinländer GbR / OSM.marketing behält sich das Recht vor, angenommene Angebote von Kundenseite, sofern Geschke & Reinländer GbR / OSM.marketingaus dieses noch nicht bestätigt hat, aus sachlichen Gründen abzulehnen. Eine Ablehnung wird nicht auf Basis von Gründen erfolgen, die eine Diskriminierung gemäß dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) darstellen könnten. In jedem Fall wird der Kunde über die Ablehnung seines Angebots und, sofern zutreffend, über die sachlichen Gründe hierfür in Kenntnis gesetzt. Geschke & Reinländer GbR / OSM.marketing kann von einem bereits beidseitig angenommenen Angebot unter besonderen, klar definierten Umständen zurücktreten. Diese beinhalten u. a. technische Unmöglichkeit, höhere Gewalt, rechtliche Veränderungen. Der Kunde wird im Falle eines solchen Rücktritts umgehend schriftlich informiert Alle Rücktrittsgründe stehen im Einklang mit den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen. 

 

4.3. Dokumentation Alle relevanten Informationen und Bedingungen des Vertrags, einschließlich der jeweiligen Beschreibungen und Preise für Software und Dienstleistungen, sind im Angbot festgehalten. 

 

§ 5 Leistungsbeschreibung 

 

5.1. Beschreibung der SaaS-Lösungen
Die Geschke & Reinländer GbR / OSM.marketing stellt Software-as-a-Service (SaaS) Lösungen bereit: wie die Fachkraftmaschine und die Kundengewinnermaschine. Diese webbasierten Software-as-a-Services bieten Unternehmen integrierte Tools und Ressourcen zur Optimierung ihrer Rekrutierungs- und Kundenakquiseprozesse. Hierbei profitieren die Kunden von integrierten Automatisierungen, Webtemplates, SMS- und Emailvorlagen. Zusätzlich bieten diese Softwarelösungen optionale Anbindungen zu Telefonie, WhatsApp, der Schaltung von Werbeanzeigen in sozialen Plattformen sowie der Planung von Posts in diesen Netzwerken. Unsere Angebote werden im Whitelabel-Format bereitgestellt, das bedeutet, sie basieren auf Drittanbieter-Softwarelösungen, die wir unter unserer Marke mit individuellen Anpassungen und Erweiterungen präsentieren. 

 

5.2. Inhalt und Umfang der Snapshots
Snapshots sind in den SaaS-Lösungen enthaltene, direkt implementierbare Templates und Vorlagen. Diese beinhalten Webtemplates, SMS- und E-Mail-Vorlagen sowie Automatisierungen und sind auf bewährte Marketing-Strategien ausgerichtet. Kunden können diese leicht an ihre individuellen Bedürfnisse anpassen. Je nach gewählter Softwarelösung - Fachkraftmaschine oder Kundengewinnermaschine - variiert der Inhalt und Umfang der Snapshots. Weitere Details dazu sind in der jeweiligen Vertragsdokumentation ersichtlich oder werden auf Anfrage gegen Gebühr bereitgestellt. 

 

5.3. Marketing Coaching und Consulting-Programme
Ergänzend zu den SaaS-Lösungen bietet die Geschke & Reinländer GbR / OSM.marketing maßgeschneiderte Marketing Coaching und Consulting-Programme. Ziel dieser Programme ist es, Kunden bestmöglich in der Nutzung und Optimierung der Software-as-a-Services zu unterstützen. Durch individuelle Beratung und Schulung erhalten Kunden fundierte Einblicke in erfolgreiche Marketing-Strategien und -Praktiken, die auf ihre spezifischen Geschäftsanforderungen zugeschnitten sind. Details zu den einzelnen Programmen sowie deren Inhalte und Umfang sind ebenfalls in der Vertragsdokumentation zu finden oder können auf Anfrage bereitgestellt werden. 

 

§ 6 Preise, Zahlungsbedingungen und -modalitäten 

 

6.1 Vorauszahlung Der Kunde versteht und stimmt zu, dass die Coaching, Online-Systeme (Software-as-a-Service), Online Mitgliedschaft und/oder Beratungsleistungen einen Monat im Voraus in Rechnung gestellt werden. 

 

6.2 Zahlungsmethoden Wenn der Kunde sich dafür entschieden hat, Geschke & Reinländer GbR / OSM.marketing per Bankeinzug als Firmenlastschrift, Paypal oder Kreditkarte zu bezahlen, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, Geschke & Reinländer GbR / OSM.marketing zu ermächtigen, diese im Voraus für solche Zahlungen und für alle im Rahmen dieser Vereinbarung geschuldeten Beträge zu belasten. Alle anfallenden Servicegebühren von Zahlungsdiensten gehen zu Lasten des Kunden. 

 

6.3 Werbekosten Die Werbekosten für Werbekampagnen oder Nutzung von Online-Diensten wie z.B. bei Google, Facebook, Providerdienste u.a., werden direkt vom Kunden über von ihm bereitgestellte Zahlungsmodalitäten beglichen. 

 

6.4 Zahlungsverzug Für den Fall, dass Zahlungen seitens des Kunden ausbleiben und ein Verzug auftritt und auf schriftliche Zahlungshinweise kein Kontoausgleich stattfindet, darf Geschke & Reinländer GbR / OSM.marketing ein Inkasso Unternehmen beauftragen. Der Kunde verpflichtet sich, alle durch dieses Verfahren anfallenden Gebühren (einschließlich aller Anwalts- und Gerichtskosten) zu zahlen. 

 

6.5 Maßnahmen bei Zahlungsverzug Des Weiteren ist es Geschke & Reinländer GbR / OSM.marketing für den Fall, dass Zahlungen seitens des Kunden ausbleiben und ein Verzug auftritt und auf schriftliche Zahlungshinweise kein Kontoausgleich stattfindet, den Vertragsgegenstand bis zum Ausgleich der Rechnungsbeträge zurückzuhalten, z.B. Coachings auszusetzen, Mitgliedschaften zu pausieren. Dies beinhaltet, dass Onlinezugänge und -zugriffe seitens des Kunden für diesen Zeitraum zu Diensten und Online-Systeme und Kampagnen gesperrt und pausiert werden. 

 

6.6 Änderungen der Geschäftsbedingungen und Preise Sie verstehen, dass Geschke & Reinländer GbR / OSM.marketing seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Serviceangebote von Zeit zu Zeit ändern kann und dass sich Geschke & Reinländer GbR / OSM.marketing das Recht vorbehält, die Preise für diese Dienstleistungen anzupassen. Nach Erfüllung der ursprünglichen Geschäftsbedingungen können Kunden in Monats-zu-Monatsverträgen geänderten Geschäftsbedingungen und/oder Preisen unterliegen. Geschke & Reinländer GbR / OSM.marketing wird den Kunden hierüber rechtzeitig informieren. 

 

§ 7 Liefer- und Leistungsbedingungen 

 

7.1. Bereitstellung der Softwarelösungen Aktivierung: Nach erfolgreichem Vertragsabschluss und Eingang der ersten Zahlung wird die gewählte Software-as-a-Service-Lösung für den Kunden aktiviert und zugänglich gemacht. Zugang: Der Kunde erhält individuelle Zugangsdaten, mit denen er sich in die Software einloggen und diese nutzen kann. Diese Daten sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Updates: Geschke & Reinländer GbR / OSM.marketing sorgt dafür, dass die Kunden Zugriff auf die neuesten Updates und Weiterentwicklungen der Software erhalten, sobald diese von den ursprünglichen Entwicklern bereitgestellt werden. Es kann vorkommen, dass für einige Updates Kosten anfallen; in solchen Fällen werden diese dem Kunden jedoch im Voraus kommuniziert. Bitte beachten Sie, dass wir hinsichtlich des Zeitpunkts und der Art der Updates von den Reaktionszeiten der Softwarehersteller abhängig sind. Support: Bei technischen Problemen oder Fragen zur Nutzung der Software steht dem Kunden ein Support-Team zur Verfügung. Auch wenn wir die Software nicht selbst entwickeln, sind wir bestrebt, unseren Kunden bestmöglichen Support und Hilfe bei der Nutzung anzubieten. Unser Team ist innerhalb der Geschäftszeiten erreichbar. Es sollte jedoch beachtet werden, dass wir für Probleme oder Fehler, die nicht in unserer Kontrolle liegen und direkt von der Software oder deren Herstellern stammen, keine Lösungen garantieren können. Daher kann gegen uns kein Regressanspruch wegen solcher Probleme geltend gemacht werden. 

 

7.2. Umfang und Dauer der Coaching und Consulting-Dienstleistungen Planung:Vor Beginn der Dienstleistungen wird ein Erstgespräch geführt, um den genauen Bedarf und die Ziele des Kunden zu klären. Basierend darauf wird erhält der Kunde ein Angebot. Durchführung: Die Dienstleistungen erfolgt über digitale Kommunikationsmittel. Dauer: Die Dauer der Dienstleistungen ist abhängig vom gewählten Paket und den individuellen Anforderungen des Kunden. Sie wird im Vorfeld festgelegt und im Angebot/Vertrag dokumentiert. Abschluss: Am Ende der Beratungsleistung hat der Kunde digitale Dokumente der von ihm durchgeführten Maßnahmen, Empfehlungen und ggf. weiterführende Schritte. 

 

§ 8 Vertragsdauer und Kündigung Software-as-a-Service-Lösung 

 

8.1 Laufzeit und Verlängerung der Softwaremiete Startzeitpunkt: Die Vertragslaufzeit für die Softwaremiete beginnt mit dem Tag der Aktivierung der jeweiligen Softwarelösung (Fachkraftmaschine oder Kundengewinnermaschine) und läuft, sofern nicht anders vereinbart, über eine festgelegte Mindestlaufzeit. Automatische Verlängerung: Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um eine vorher festgelegte Dauer (die Vertraglich festgelegt wurde), sofern er nicht von einer der Vertragsparteien gekündigt wird. Benachrichtigung: Kunden werden rechtzeitig vor Ablauf der Mindestlaufzeit informiert, sodass sie sich für eine Verlängerung oder Kündigung entscheiden können. 

 

8.2 Kündigungsfristen und -bedingungen Fristgerechte Kündigung: Kunden können den Vertrag unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist, welche im Angebot Angebot benannt ist kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Sollte keine explizite Kündigungsfrist angeben sein sind es immer 20 Tage zum Ende der Laufzeit Außerordentliche Kündigung: Beide Parteien haben das Recht, den Vertrag außerordentlich zu kündigen, sollte ein wichtiger Grund vorliegen. Folgen der Kündigung: Bei einer Kündigung werden alle Daten und Inhalte, die im Rahmen der Softwarelösung gespeichert sind, nach einer angemessenen Frist gelöscht. Kunden sollten daher sicherstellen, dass sie alle relevanten Daten vor Kündigung sichern. Rückerstattungen: Bei vorzeitiger Kündigung werden bereits geleistete Zahlungen nicht rückerstattet, es sei denn, die Kündigung erfolgte aufgrund eines Vertragsbruchs der Geschke & Reinländer GbR / OSM.marketing. 

 

§ 9. Regelung bezüglich des Nutzungsrechts und geistigen Eigentums der Software und Snapshots 

 

9.1 Nutzungsrecht der Software Geschke & Reinländer GbR / OSM.marketing gewährt dem Kunden ein befristetes Nutzungsrecht an der bereitgestellten Software-as-a-Service-Lösung wie im Angebot beschrieben ( z.B. Fachkraftmaschine und Kundengewinnermaschine) für die Dauer des Vertragsverhältnisses. Die Software-as-a-Service-Lösung und sämtliche zugehörigen Rechte bleiben stets im Besitz des ursprünglichen Softwareentwicklers. Geschke & Reinländer GbR / OSM.marketing stellt lediglich den Zugang bereit. 

 

9.2 Eigentum und Nutzungsrecht der Snapshots Die Snapshots, die im Rahmen der Dienstleistungen bereitgestellt werden, sind das geistige Eigentum von Geschke & Reinländer GbR. Kunden erhalten ein befristetes Nutzungsrecht für die Dauer des Vertragsverhältnisses. Jegliche Verwendung der Snapshots außerhalb des vereinbarten Rahmens ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung untersagt. Schutz des geistigen Eigentums: Jeglicher Code, Dokumentation, Schnittstellen, Datenstrukturen und andere geistige Schöpfungen, die im Rahmen der Software-as-a-Service-Lösung und Snapshots bereitgestellt werden, sind geschützt und dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht kopiert, verändert, weitergegeben oder anderweitig verwendet werden. 

 

9.3 Rechteübertragung und -einschränkungen Lizenzerteilung: Kunden erhalten eine nicht-exklusive, nicht-übertragbare und zeitlich begrenzte Lizenz zur Nutzung der Softwarelösungen im Rahmen des Vertragsverhältnisses. Jegliche darüber hinausgehende Rechte bleiben bei der Geschke & Reinländer GbR / OSM.marketing. Einschränkungen: Der Kunde darf die Software-as-a-Service-Lösung nicht verkaufen, vermieten, verleihen, unterlizenzieren oder sonstige Rechte daran an Dritte übertragen. Jegliche Form von Reverse Engineering, Dekompilierung oder anderweitige Versuche, den Quellcode oder die Funktionsweise der Software zu ermitteln, sind untersagt. Rechte an Inhalten: Die Geschke & Reinländer GbR / OSM.marketing behält sich alle Rechte an den Snapshots, Webtemplates, SMS- und Emailvorlagen und Automatisierungen vor. Der Kunde erhält das Recht, diese im Rahmen der Nutzung der Software zu verwenden, darf sie jedoch nicht außerhalb dieser nutzen oder an Dritte weitergeben. 

 

§ 10 Haftungsausschlüsse für Software und Dienstleistungen 

 

10.1 Geschke & Reinländer GbR / OSM.marketing haftet nicht für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn, die im Zusammenhang mit der Nutzung von Software-as-a-Service-Lösung oder Dienstleistungen entstehen könnten. 

 

10.2 Die bereitgestellte Whitelabel-Software wird "wie sie ist" zur Verfügung gestellt, ohne ausdrückliche oder stillschweigende Garantien. Geschke & Reinländer GbR / OSM.marketing übernimmt keine Gewährleistung für die ununterbrochene oder fehlerfreie Funktion oder die Eignung der Software-as-a-Service-Lösung für spezifische Anforderungen des Kunden. Die Haftung für die Funktionalität und Qualität der Software liegt beim Hersteller. 

 

10.3 Bei den erbrachten Dienstleistungen verpflichtet sich Geschke & Reinländer GbR / OSM.marketing zur sorgfältigen Ausführung, jedoch ohne Garantie für das Erreichen bestimmter Ergebnisse oder Erfolge. 

 

§ 11 Gewährleistungsbedingungen 

 

11.1 Der Kunde kann Mängel an der Software-as-a-Service-Lösung oder den Dienstleistungen innerhalb einer angemessenen Frist reklamieren. Geschke & Reinländer GbR / OSM.marketing wird Mängel in angemessener Zeit zu beheben suchen, wobei die Zuständigkeit für Softwaremängel beim ursprünglichen Hersteller liegen kann. 

 

11.2 Mängelansprüche sind ausgeschlossen, falls Änderungen ohne ausdrückliche Erlaubnis vorgenommen wurden oder ein Mangel auf unsachgemäße Nutzung oder externe Einflüsse zurückgeht. 

 

11.3 Mängel sind unverzüglich nach Feststellung zu melden. Erfolgt innerhalb von sieben Tagen nach Leistungsprüfung keine Mängelrüge, gilt die Leistung als mangelfrei abgenommen. 

 

§ 12 Haftungsausschluss bei Verzögerungen und wirtschaftlichen Schäden 

 

12.1 Geschke & Reinländer GbR / OSM.marketing haftet nicht für Verzögerungen oder Unterlassungen, die auf Aktionen oder Versäumnisse des Softwareherstellers zurückzuführen sind, insbesondere bei Updates und Fehlerbehebungen. 

 

12.2 Wirtschaftliche Schäden oder Verluste des Kunden, die auf Verzögerungen bei der Behebung von Mängeln oder durch den Hersteller verursachte Aktualisierungen zurückzuführen sind, fallen nicht unter die Haftung von Geschke & Reinländer GbR / OSM.marketing. 

 

12.3 Bei Problemen, die nicht direkt von Geschke & Reinländer GbR / OSM.marketing behoben werden können, erfolgt ein Verweis an den ursprünglichen Hersteller, wobei jegliche Haftung für die Nichtbehebung dieser Mängel durch Geschke & Reinländer GbR / OSM.marketing ausgeschlossen ist. 

 

§ 13 Umgang mit Kundendaten, Software-Daten, Datenschutz, Videoaufzeichungen 

 

13.1 Erfassung von Kundendaten Die Geschke & Reinländer GbR / OSM.marketing erfasst und speichert Kundendaten, die für die Erbringung der Dienstleistungen und der Softwarelösungen erforderlich sind. Dazu gehören unter anderem Name, Adresse, E-Mail-Adresse und Zahlungsinformationen. Verwendung von Kundendaten: Kundendaten werden ausschließlich zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen, zur Abwicklung von Zahlungen und zur Kommunikation mit dem Kunden verwendet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben oder zur Vertragserfüllung erforderlich ist. Software-Daten: Daten, die innerhalb der Softwarelösungen generiert oder verarbeitet werden, werden sicher und gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen gespeichert. Der Zugriff ist nur autorisierten Personen gestattet. 

 

13.2 Datenschutzbestimmungen und -rechte Einwilligung zur Datennutzung: Mit der Nutzung der Softwarelösungen und Dienstleistungen der Geschke & Reinländer GbR / OSM.marketing erklärt sich der Kunde mit der Erfassung, Speicherung und Verwendung seiner Daten gemäß diesen AGB und der Datenschutzerklärung des Unternehmens einverstanden. Recht auf Auskunft: Kunden haben das Recht, jederzeit Auskunft über die über sie gespeicherten Daten zu erhalten. Recht auf Berichtigung und Löschung: Kunden können die Berichtigung falscher Daten verlangen und – sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen – die Löschung ihrer Daten beantragen. Datensicherheit: Die Geschke & Reinländer GbR / OSM.marketing verpflichtet sich, die gespeicherten Daten durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen vor unberechtigtem Zugriff, Verlust, Manipulation oder Zerstörung zu schützen. 

 

13.3 Aufzeichnung von Sitzungen, Terminen, Telefongesprächen Einwilligung zur Aufzeichnung: Der Kunde stimmt zu, dass Geschke & Reinländer GbR / OSM.marketing berechtigt ist, alle Arten von Online-Consulting-Sitzungen, Schulungen und Geschäftsgesprächen, an denen der Kunde teilnimmt, zu Videographiezwecken aufzuzeichnen. Zweck der Aufzeichnung: Die Aufzeichnungen werden ausschließlich zu Qualitätskontroll-, Schulungs-, Dokumentations- und/oder Marketingzwecken verwendet. Der Kunde wird über den spezifischen Verwendungszweck informiert, sofern dieser über die allgemeine Dokumentation und Qualitätssicherung hinausgeht. Datenschutz: Geschke & Reinländer GbR / OSM.marketing verpflichtet sich, die geltenden Datenschutzgesetze bei der Aufzeichnung und Speicherung der Videodateien einzuhalten. Persönliche Daten werden nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet. Zugriff und Löschung: Kunden haben das Recht, auf Anfrage eine Kopie der Aufzeichnungen zu erhalten, an denen sie teilgenommen haben. Kunden können auch verlangen, dass die Aufnahmen gelöscht werden, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten dem entgegenstehen. Widerruf der Einwilligung:Die Einwilligung zur Aufzeichnung kann vom Kunden jederzeit für zukünftige Sitzungen widerrufen werden. Ein Widerruf hat keinen Einfluss auf die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung. 

 

§ 14 Kundendienstleistungen 

 

14.1 Nutzung der Software-as-a-Service-Lösung: Der Kunde ist verpflichtet, die Software-as-a-Service-Lösung gemäß den bereitgestellten Anweisungen zu nutzen, Zugangsdaten sicher zu verwahren und nicht weiterzugeben. Im Falle eines Verlusts oder Missbrauchs ist die Geschke & Reinländer GbR sofort zu informieren. Weiterhin ist der Kunde dazu angehalten, stets die neuesten Software-Updates zu installieren und anzuwenden. 

 

14.2 Mitwirkung im Coaching und Consulting: Eine zeitgerechte und vollständige Bereitstellung von notwendigen Informationen und Dokumenten für die Leistungserbringung von Geschke & Reinländer GbR / OSM.marketing seiten des Kunden ist erforderlich. Der Kunde unterstützt Geschke & Reinländer GbR aktiv bei der Leistungserbringung. Unterbleibt diese Mitwirkung, bleibt die Vergütungspflicht des Kunden unberührt. Bei fehlenden Informationen oder Zugängen erfolgt ein vorläufiger Aufbau nach bewährten Erfahrungen von Geschke & Reinländer GbR, Anpassungen erfolgen nach Nachreichung und sind seitens des Kundes zu vergüten. Der Stundensatz liegt bei 250 Euro je Stunde. 

 

14.3 Kommunikation und Terminpflicht: Kunden sind angehalten, bei Fragen oder Änderungswünschen proaktiv und ausschließlich über die vorgegebenen Kommunikationskanäle von Geschke & Reinländer GbR zu kommunizieren. Vereinbarte Termine sind einzuhalten, Änderungen oder Absagen müssen frühzeitig mitgeteilt werden. 

 

14.4 Workshops und Stornierungen: Für Workshops per Videokonferenz wird ein Zeitaufwand von 30-90 Minuten erwartet. Bei kurzfristiger Absage (<24 Stunden vorher) wird eine Aufwandsentschädigung erhoben. 

 

14.5 Abnahme von Leistungen: Der Kunde ist zur Prüfung und Mängelmeldung innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Leistungen verpflichtet. Geschieht dies nicht, gilt die Leistung als angenommen. 

 

14.6 Rechtliche Grundlage: Es gilt das Dienstvertragsrecht, sofern nicht anders vereinbart. Bei Werkverträgen sind die Abnahme- und Mängelprüfungsbedingungen zu beachten wie unter 14.5 aufgeführt. 

 

14.7 Sachverständigenanhörung: Bei Streitigkeiten über Mängel soll vor einem Rechtsstreit ein Sachverständiger der IHK gehört werden, die Kosten hierfür trägt zunächst der Kunde. 

 

§ 15 Zusicherungen und Gewährleistungen des Kunden Der Kunde garantiert, dass die Vereinbarung gültig und durchsetzbar ist, er die Rechte an den Inhalten hat und diese keine Rechte Dritter verletzen oder gegen Gesetze verstoßen. Er garantiert weiterhin, dass die Inhalte nicht irreführend oder schädlich sind und keine verbotenen Elemente enthalten. 

 

§ 16 Weitere Kundenverpflichtungen Der Kunde wird Geschke & Reinländer GbR nicht für Handlungen von Websitebesuchern verantwortlich machen. Bei Angeboten an Erwachsene, Alkohol, Tabakwaren oder andere altersbeschränkte Produkte sorgt der Kunde für eine angemessene Altersprüfung und beachtet die gesetzlichen Restriktionen und Verbote. 

 

§ 17 Vertragsstrafen 

 

17.1 Allgemeines Bei Verstößen gegen bestimmte Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die ausdrücklich mit einer Vertragsstrafe belegt sind, verpflichtet sich der Kunde, an die Geschke & Reinländer GbR / OSM.marketing die jeweils festgelegte Vertragsstrafe zu zahlen. 

 

17.2 Höhe der Vertragsstrafe Die genaue Höhe der Vertragsstrafe für bestimmte Verstöße wird entweder im jeweiligen Abschnitt der AGB festgelegt oder in einem gesonderten Anhang zu diesen AGB aufgeführt. 

 

17.3 Zahlungsbedingungen Die Vertragsstrafe ist nach schriftlicher Inanspruchnahme durch die Geschke & Reinländer GbR / OSM.marketing innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bei Nichtzahlung der Vertragsstrafe innerhalb der festgelegten Frist behält sich die Geschke & Reinländer GbR / OSM.marketing das Recht vor, weitere rechtliche Schritte einzuleiten. 

 

17.4 Vorbehalt weiterer Rechte Die Geltendmachung einer Vertragsstrafe schließt die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche nicht aus. Ebenso bleiben weitere rechtliche Schritte, wie die Kündigung des Vertrages, vorbehalten. 

 

§ 18 Rücktrittsrecht und Widerrufsrecht 

 

18.1 Rücktrittsrecht In bestimmten, in diesen AGB definierten Fällen, hat die Geschke & Reinländer GbR / OSM.marketing das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Die genauen Bedingungen und Voraussetzungen für solch einen Rücktritt werden in den jeweiligen Abschnitten der AGB dargelegt. Bei Ausübung des Rücktrittsrechts werden bereits erbrachte Leistungen rückabgewickelt. Gegebenenfalls bereits geleistete Zahlungen werden zurückerstattet. 

 

18.2 Widerrufsrecht für Verbraucher Es werden keine Verträge mit Privatpersonen und Verbrauchern geschlossen. 

 

18.3 Ausschluss des Widerrufsrechts Das Widerrufsrecht besteht nicht oder erlischt, wenn die Geschke & Reinländer GbR / OSM.marketing mit der Ausführung der Dienstleistung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat und dies auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden erfolgt ist und dieser seine Kenntnis bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung der Dienstleistung sein Widerrufsrecht verliert. (z.B. bei Onlinekäufen von digitalen produkten die direkt ausgelieert werden. 

 

§ 19 Streitbeilegung 

 

19.1 Gütliche Einigung Bei Meinungsverschiedenheiten oder Unstimmigkeiten im Rahmen der vertraglichen Beziehung zwischen Geschke & Reinländer GbR / OSM.marketing und dem Kunden, sind beide Parteien bestrebt, zunächst eine gütliche Einigung zu erzielen, bevor rechtliche Schritte eingeleitet werden. 

 

19.2 Schlichtungsverfahren Sollte keine Einigung erzielt werden können, stimmen beide Parteien zu, ein Schlichtungsverfahren nach den Richtlinien der zuständigen Schlichtungsstelle in Anspruch zu nehmen. Die genaue Bezeichnung und Kontaktdaten dieser Stelle werden in der AGB oder im Vertrag gesondert aufgeführt. Beide Parteien verpflichten sich, in gutem Glauben an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen und die Schlichtungsempfehlung zu berücksichtigen. 

 

19.3 Rechtsweg Ist eine Streitbeilegung durch Schlichtung nicht erfolgreich oder wird von einer Partei abgelehnt, bleibt der ordentliche Rechtsweg unberührt. Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag und diesen AGB ist, soweit gesetzlich zulässig, das Gericht am Sitz der Geschke & Reinländer GbR / OSM.marketing zuständig. 

 

19.4 Verbraucherschlichtungsstelle Die Geschke & Reinländer GbR / OSM.marketing ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Die Information hierüber erfolgt entsprechend den gesetzlichen Vorgaben. 

 

§ 20 Höhere Gewalt 

 

20.1 Definition von Höherer Gewalt: Unter "Höherer Gewalt" werden außergewöhnliche Ereignisse oder Umstände verstanden, die außerhalb der Kontrolle der Vertragsparteien liegen, wie z.B. Naturkatastrophen, Kriege, terroristische Akte, Aufstände, Embargos, Feuer, Überschwemmungen, Erdbeben, Epidemien oder Pandemien. 

 

20.2 Auswirkungen von Höherer Gewalt: Wenn eine Partei aufgrund von Höherer Gewalt ganz oder teilweise an der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen gehindert wird, muss sie die andere Partei unverzüglich darüber informieren und sich bemühen, die Auswirkungen so weit wie möglich zu minimieren. Die betroffene Partei wird von ihren vertraglichen Verpflichtungen für die Dauer der Höheren Gewalt befreit. 

 

20.3 Dauer und Kündigung: Wenn die Höhere Gewalt länger als 60 Tage andauert, kann jede Partei den Vertrag durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei kündigen. Dies hat keine Auswirkungen auf die Erfüllung der bis zum Zeitpunkt der Kündigung fälligen Verpflichtungen. 20.4 Nachweis: Die Partei, die sich auf Höhere Gewalt beruft, muss alle notwendigen Nachweise erbringen, um die Existenz und Dauer der Höheren Gewalt zu belegen und darzulegen, dass sie alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat, um die Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen fortzusetzen oder wieder aufzunehmen. 

 

§ 21 Geheimhaltung 

 

21.1 Allgemeine Pflicht zur Geheimhaltung Beide Vertragsparteien verpflichten sich zur strengen Geheimhaltung sämtlicher ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei. Als vertraulich gelten alle Informationen, die als solche gekennzeichnet oder offensichtlich nach ihrer Art als vertraulich anzusehen sind. Dies umfasst, ohne darauf beschränkt zu sein, Geschäftsgeheimnisse, Kundenlisten, Geschäftsstrategien, technische Informationen und -zeichnungen, Software-Quellcodes und -Spezifikationen. 

 

21.2 Pflichten bei Nutzung der Software Der Kunde verpflichtet sich, Zugangsdaten zur Software und sämtliche ihm im Rahmen der Nutzung zur Verfügung gestellten Informationen, Dokumentationen und Daten vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Dies umfasst insbesondere auch die Inhalte der Snapshots, Whitelabel-Lösungen und spezifische Softwarefeatures. 

 

21.3 Pflichten während des Consultings Alle im Rahmen der Consulting- und Coaching-Dienstleistungen ausgetauschten Informationen, Strategien, Dokumente und sonstige Daten sind von beiden Parteien streng vertraulich zu behandeln. Der Kunde darf solche Informationen nicht ohne ausdrückliche Zustimmung von Geschke & Reinländer GbR / OSM.marketing verwenden, reproduzieren oder Dritten zugänglich machen. 

 

21.4 Ausnahmen Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder nachweislich bereits vor der Bekanntgabe durch die eine Partei der anderen Partei bekannt waren. Ebenso ausgenommen sind Informationen, die eine Partei von einem Dritten erlangt hat, ohne eine Geheimhaltungspflicht zu verletzen. 

 

21.5 Dauer der Geheimhaltungspflicht Die Geheimhaltungspflicht besteht für die Dauer der vertraglichen Zusammenarbeit sowie für einen Zeitraum von mind. 5 Jahren nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort. 

 

§ 22 Abtretung von Ansprüchen 

 

22.1 Allgemeine Regelung zur Abtretung Der Kunde ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Geschke & Reinländer GbR / OSM.marketing nicht berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag an Dritte zu übertragen. Diese Zustimmung wird nur aus triftigen Gründen verweigert. Ziel dieser Regelung ist es, die Übersichtlichkeit und die Verwaltung der Vertragsbeziehungen zu gewährleisten. 

 

22.2 Ausnahme bei Abtretung von Forderungen Geschke & Reinländer GbR / OSM.marketing behält sich das Recht vor, seine Forderungen aus dem Vertragsverhältnis an Dritte abzutreten. Im Falle einer solchen Abtretung wird der Kunde unverzüglich informiert. 

 

22.3 Wirkung der Abtretung Im Falle einer zulässigen Abtretung tritt der Dritte in die Rechte und Pflichten des abtretenden Vertragspartners ein. Der Kunde hat seine Leistungen dann an den Dritten zu erbringen, sofern es sich um eine Abtretung von Forderungen handelt. 

 

22.4 Haftung bei Abtretung Im Falle einer Abtretung bleibt der abtretende Vertragspartner gegenüber Geschke & Reinländer GbR / OSM.marketing als Gesamtschuldner für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten haftbar, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. 

 

§ 23 Änderung der AGB und Schriftformerfordernis 

 

23.1 Änderungsvorbehalt Geschke & Reinländer GbR / OSM.marketing behält sich das Recht vor, diese AGB nach eigenem Ermessen jederzeit zu ändern. Die neueste Version wird auf der Webseite veröffentlicht. 

 

23.2 Informationspflicht Kunden werden über AGB-Änderungen mindestens vier Wochen vor ihrem Inkrafttreten in schriftlicher oder Textform (z. B. per E-Mail) informiert. Kunden wird eine Frist von 14 Tagen nach Mitteilung eingeräumt, um Widerspruch zu erheben. Ohne fristgerechten Widerspruch gelten die Änderungen als akzeptiert. 

 

23.3 Individuelle Vereinbarungen Spezifische Abweichungen von diesen AGB, die individuell vereinbart werden, haben Vorrang. Änderungen solcher Vereinbarungen bedürfen der Schriftform oder Textform zur Sicherstellung der Dokumentation und Nachvollziehbarkeit. 

 

§ 24 Kontakt und Kundenservice 

 

24.1 Kontaktmöglichkeiten Für allgemeine Anfragen, Feedback oder Bedenken können sich Kunden und Interessenten an die Geschke & Reinländer GbR / OSM.marketing unter folgender Adresse wenden: Geschke & Reinländer GbR, Kundenservice, Ostenwall 51, 59065 Hamm. Zusätzlich sind wir per E-Mail unter kundenservice@osm.markering und telefonisch unter +49 2381 4673007 erreichbar. 

 

24.2 Support-Leistungen für Software-as-a-Service (SaaS) und Consulting Für technische Unterstützung bezüglich der Software-as-a-Service (SaaS)-Lösungen, können Kunden unseren Support unter saas-support@osm.marketing kontaktieren. Unsere Supportzeiten sind von Montag bis Freitag, 10:00 bis 16:00 Uhr. Bei Fragen oder Bedenken im Zusammenhang mit unseren Marketing Coaching und Consulting-Programmen können sich Kunden direkt an ihren zugewiesenen Berater wenden oder unsere allgemeine Service-E-Mail support-coaching@osm.marketing nutzen. 

 

24.3 Reaktionszeit Wir streben an, alle Anfragen innerhalb von 48 Stunden/Wertagen zu beantworten. Bei komplexen Anfragen oder in Zeiten hohen Aufkommens kann diese Zeit jedoch variieren. 

 

24.4 Feedback und Beschwerden Geschke & Reinländer GbR / OSM.marketing schätzt das Feedback seiner Kunden. Für Vorschläge, Feedback oder Beschwerden nutzen Sie bitte die oben genannten Kontaktmöglichkeiten. Wir sind bestrebt, stets eine zufriedenstellende Lösung für unsere Kunden zu finden. 

 

§ 25 Refernznennung und Marketing 

 

25.1 Nennung des Auftraggebers und des Projekts Allgemeine Zustimmung zur Nennung: Der Auftraggeber erklärt sich mit der Nennung als Kunde der Geschke & Reinländer GbR / OSM.marketing und angehörigen Gesellschaften nach erfolgter Beauftragung einverstanden. 

 

25.2 Referenzkunde Des Weiteren erlaubt der Auftraggeber die Nennung des Auftraggebers als Referenzkunde nach erfolgreichem Projektabschluss. 

 

25.3 Nutzung des Logos Geschke & Reinländer GbR / OSM.marketing und die angehörigen Gesellschaften sind auch berechtigt, das Logo des Auftraggebers auf deren Webseite und in Marketingunterlagen zu verwenden. 

 

25.4 Case Studies und Referenzen Der Auftraggeber erklärt sich ebenfalls bereit, in Case Studies genannt und mit Logo abgebildet zu werden und nach Rücksprache einzelfallbezogen als Referenzansprechpartner zu fungieren. 

 

§ 26 Schlussbestimmungen 

 

26.1 Gerichtsstand Als Gerichtsstand wird der Geschäftssitz von Geschke & Reinländer GbR / OSM.marketing festgelegt, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person oder ein vergleichbares Rechtssubjekt ist. 

 

26.2 Anwendbares Recht Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) für diesen Vertrag und alle Geschäftsbeziehungen. 

 

26.3 Salvatorische Klausel Die Unwirksamkeit einzelner AGB-Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit des Gesamtvertrages. Anstelle einer unwirksamen Regelung tritt eine solche, die dem ursprünglichen Zweck am nächsten kommt.